Laptop und Tablet mit Grafik auf einem Tisch zu Monitoring der Energiewende; Quelle: iStock.com/manfeiyang

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Warum machen wir ein Monitoring der Energiewende?

Der Monitoring-Prozess "Die Energie der Zukunft" der Bundesregierung begleitet die Entwicklung der Energiewende fortlaufend: Wo steht die Energiewende? Welche beschlossenen Maßnahmen wurden umgesetzt? Welche Wirkung entfalten sie? Und werden wir unsere Ziele erreichen - oder müssen wir nachsteuern?

Aufgabe des Monitoring-Prozesses ist es zunächst, die Vielzahl der verfügbaren energiestatistischen Informationen zu verdichten und verständlich zu machen. Bereits realisierte Maßnahmen stehen in der Analyse, genauso wie die Frage, in welchen Bereichen zukünftig Anstrengungen erforderlich sind. So entsteht jährlich ein Überblick zum Stand der Energiewende. Denn: Nur, wenn wir wissen, wo wir stehen, können wir entscheiden, welche Schritte wir als nächstes gehen.

Federführend beim Monitoring der Energiewende ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Monitoring-Bericht wird vom Bundeskabinett beschlossen und dem Deutschen Bundestag sowie dem Bundesrat zugeleitet.

Eine unabhängige Kommission aus vier renommierten Energieexpertinnen und -experten begleitet den Prozess und nimmt auf wissenschaftlicher Basis zu den jeweiligen Monitoring-Berichten Stellung. Der Kommission gehören in der neuen vierjährigen Berufungsperiode seit 1. Juli 2022 Prof. Dr. Andreas Löschel (Vorsitzender) und Prof. Dr. Veronika Grimm sowie als neuberufene Mitglieder Prof. Dr. Anke Weidlich und Dr. Felix Christian Matthes an. Prof. Dr. Barbara Lenz und Prof. Dr. Frithjof Staiß sind als Mitglieder aus der Kommission ausgeschieden. Die Stellungnahmen der Experten-Kommission werden zusammen mit dem Bericht der Bundesregierung veröffentlicht.

Der Monitoring-Bericht: Jährlich neue Fakten zur Energiewende

Der jährliche Monitoring-Bericht ist das Kernstück des Monitoring-Prozesses zur Energiewende. Er verdichtet die Vielzahl an verfügbaren energiestatistischen Informationen auf eine überschaubare Anzahl ausgewählter Kenngrößen und macht sie dadurch verständlich. Die Daten geben einen faktenbasierten Überblick über den Fortschritt bei der Umsetzung der Energiewende.

Als rückblickende Dokumentation richtet der Bericht den Blick auf das jeweilige Vorjahr. Damit dient er auch der Erfüllung der Berichtspflichten der Bunderegierung nach den Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz.

Der Fortschrittsbericht zur Energiewende - Wo stehen wir, wo wollen wir hin?

Alle drei Jahre wird statt des Monitoring-Berichts der ausführlichere Fortschrittsbericht zur Energiewende vorgelegt. Am 6. Juni 2019 hat die Bundesregierung den zweiten Fortschrittsbericht veröffentlicht.

Der Fortschrittsbericht bietet eine umfassendere Beobachtung der Energiewende und ermöglicht tiefere Analysen über einen längeren Zeitraum, die verlässliche Trends erkennbar machen. Er richtet den Blick auch in die Zukunft - mit einer Einschätzung, ob und inwieweit die Ziele des Energiekonzepts mittel- bis langfristig erreicht werden und welche neuen Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der jährliche Monitoring-Bericht ist in diesem Fall Teil des Fortschrittsberichts, so dass die jährliche Berichterstattung kontinuierlich fortgesetzt wird.

Auf welchen Daten basiert das Monitoring der Energiewende?

Das Monitoring der Energiewende stützt sich auf energiestatistische Daten. Zentrale Quelle ist dabei die amtliche Energiestatistik. Weitere Daten und Statistiken liefern die Bundesnetzagentur, das Umweltbundesamt, das Kraftfahrt-Bundesamt, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, die "Statistik der Kohlenwirtschaft", die "Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik" sowie die Arbeitsgemeinschaft "Energiebilanzen". Die Daten sind in Dateiform auf den Internetseiten des BMWK sowie der Bundesnetzagentur öffentlich zugänglich.

Nationale Rechtsgrundlage für die amtliche Energiestatistik ist das Energiestatistikgesetz (EnStatG). Um das Gesetz an die aktuellen Gegebenheiten auf den nationalen und internationalen Energiemärkten anzupassen, hat der Bundestag am 26. Januar 2017 den Gesetzentwurf zur Novellierung des EnStatG beschlossen. Das novellierte Energiestatistikgesetz ist am 10. März 2017 in Kraft getreten.

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende durch das BMWK geprüft. Eine Stellungnahme und Informationen des BMWK zur Prüfung des BRH finden Sie hier (PDF, 490 KB) und hier (PDF, 144 KB).